Neue Nutzungs- und Entgeltordnung

Sehr geehrte Nutzerinnen, Sehr geehrte Nutzer,

ab 01.07.2023 tritt eine neue Nutzungs- und Entgeltordnung für die Stadt- und Regionalbibliothek Frankfurt (Oder) in Kraft.

Hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen ab 01.07.2023:

  • Teil 1 § 6 Abs. 3: Begrenzung der Ausleihzeiträume

Hat ein/-e Nutzer/-in ein Medium insgesamt ein Jahr ausgeliehen, ist eine weitere Ausleihe des betreffenden Mediums nicht mehr möglich (auch wenn das Medium zwischenzeitlich in der Bibliothek vorgelegt wurde).

  • Teil 1 § 6 Abs. 8: Kontrolle der Medien

Die Bibliothek behält sich das Recht vor, zurückgegebene Medien auf Vollständigkeit, Beschädigung oder Verschmutzung zeitlich verzögert außerhalb der Öffnungszeiten zu prüfen, um den Ausleihbetrieb während der Öffnungszeiten nicht zu beeinträchtigen.

  • Teil 1 § 14: Nutzung der Selbstverbuchungsautomaten
  • Nutzer/-innen sind dafür verantwortlich, sich bei der Ausleihe und Rückgabe an den Selbstverbuchungsautomaten eigenständig vom ordnungsgemäßen Zustand der Medien und ihrer Vollständigkeit zu überzeugen.
  • Die Ausleihe mit einem fremden Nutzerausweis ist auch am Selbstverbuchungsautomaten nicht gestattet.
  • Bei Problemen mit den Selbstverbuchungsautomaten muss unverzüglich ein/e Bibliotheksmitarbeiter/-in informiert werden.

 

  • Teil 2 § 1: Erhebung Umsatzsteuer

Sofern die Nutzung und sonstige Leistungen der Bibliothek derzeit und zukünftig einer Besteuerung nach Umsatzsteuergesetz unterliegen, ist die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich auf alle Entgelte zu entrichten.

  • Teil 2 § 3 Abs. 5: Beschränkung der anfallenden Überschreitungsentgelte

Nach der 5. Überschreitungswoche wird kein höheres Überschreitungsentgelt mehr erhoben. Neben dem bis dahin fälligen Überschreitungsentgelt wird ab der 6. Überschreitungswoche zusätzlich der Wiederbeschaffungspreis des nicht zurückgegebenen Mediums fällig.

  • Teil 2 § 4 Abs. 1: Entgeltanpassung Mahnentgelte

Für die 1. Mahnung wird kein Bearbeitungsentgelt mehr erhoben (vorher: 2,00 €).

Für die 2. und 3. Mahnung erhöht sich das Bearbeitungsentgelt von vorher: 2,00 € auf neu: 2,50 € je postalisch versendeter Mahnung.

  • Teil 2 § 5: Entgeltanpassung bei Verlust oder Beschädigung von Medien

Folgende Entgelte werden im Falle einer Ersatzbeschaffung eines verlorenen, zerstörten oder beschädigten Mediums erhoben:

Neu ab 01.07.2023 Alt seit 20.01.2020
Bearbeitungspauschale pro Medium  

7,00 €

 

6,00 €
Entgelt für den Ersatz von Zeitschriftenheften 7,00 € 6,00 €
Entgelt für Ersatzteile von Gesellschaftsspielen (pro Spiel) 3,00 € 2,00 €
Ersatz für Medienhüllen und sonstigen Mediensicherungen 4,00 € 2,00 €
Für ein beschädigtes oder stark verschmutztes Medium, für das keine Ersatzbeschaffung gefordert wird, werden dem/der Nutzer/-in die Kosten (z.B. für Reparatur, Wertminderung, Reinigung) je nach Aufwand mindestens jedoch in Rechnung gestellt: 6,00 € 4,00 €

 

  • Teil 2 § 6: Entgeltanpassung bei den sonstigen Entgelten

Folgende sonstige Dienstleistungen der Bibliothek haben neue Entgelte:

Neu ab 01.07.2023 Alt seit 20.01.2020
je A4-Kopie Schwarz/Weiß

und

je A4-Druck Schwarz/Weiß

 

0,15 €

 

0,10 €
Ermittlung der Anschrift 12,00 € 5,00 €

 

Wir danken für Ihr Verständnis und hoffen, Sie weiterhin bei uns in der Bibliothek begrüßen zu dürfen.

 

Bei Fragen kommen Sie gern jederzeit auf uns zu.

 

Hier finden Sie die neue Nutzungs- und Entgeltordnung im Volltext: Nutzungs- und Entgeltordnung ab 01.07.2023.